
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften
- Anzeigenauftrag ist der Vertrag zwischen der Anzeigenverwaltung und dem Auftraggeber zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel eines Werbetreibenden in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Ein Anzeigen-, Beilagen- oder Einhefterauftrag wird für die Anzeigenverwaltung durch schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestätigung bezeichneten Form abgewickelt, wenn kein unverzüglicher schriftlicher Einspruch seitens des Auftraggebers erfolgt. Beilagen- und Einhefteraufträge können für die Anzeigenverwaltung erst nach Erhalt und Billigung eines Musters verbindlich sein.
- Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Preisliste. Die dort verzeichneten Nachlässe werden für innerhalb eines Kalenderjahres erscheinende Anzeigen gewährt. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Kalenderjahres wird der höhere Rabatt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung erfolgt entsprechende Rückbelastung.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenverwaltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben, so hat der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten - die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurück zu vergüten.
- Für die Aufnahme von Anzeigen und anderen Werbemitteln an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen aus redaktionellen oder technischen Gründen sowie das Verschiebungsrecht bleiben in jedem Fall vorbehalten. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Vermerk "Anzeigen" gekennzeichnet.
- Lehnen Herausgeber, Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder anderer Werbemittel ab, so kann ohne Angabe von Gründen und ohne Gegenansprüche des Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftraggeber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 4 Wochen vor dem festgelegten Erscheinungstermin schriftlich zu verständigen.
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen für Anzeigen bzw. die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel frei Haus bzw. Druckerei verantwortlich. Nach dem Erscheinen der Anzeige bzw. Verbreitung der Werbemittel erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, sie muss bei Auftragserteilung erfolgen. Etwaige Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen durch die Anzeigenverwaltung (Offsetfilme, Zeichnungen) und für vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber.
- Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang geltend gemacht werden, um Gültigkeit zu erlangen.
- Korrekturabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung vorgelegt. Für die Ausführung von Änderungen ist Bedingung, dass der Korrekturabzug schriftlich bis zum genannten Rücksendedatum bei der Anzeigenverwaltung eingegangen ist.
- Der Rechnungsausgleich ist innerhalb 14 Tagen nach Erscheinen ohne Abzug fällig. Bei Vorauszahlungen und Lastschriftverfahren werden dem Auftraggeber 2 % Skonto eingeräumt. Hat der Auftraggeber bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge und von der Vorauszahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. Den eventuellen Verlust vereinbarter Rabatte trägt der Schuldner.
- Für Stellen- und Gelegenheitsanzeigen sowie die Veröffentlichung von Anzeigen bzw. anderen Werbemitteln von im Ausland ansässigen Auftragsgebern erteilt die Anzeigenverwaltung Vorausrechnung. Die Veröffentlichung der Anzeige bzw. des Werbemittels erfolgt erst nach Eingang des Rechnungsbetrages. Durch Auslandsüberweisungen anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten der Auftragsgeber.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Ausführung des Auftrages kann bis zur Bezahlung ohne gesonderte Ankündigung zurückgestellt werden. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann die Anzeigenverwaltung, auch während eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen und anderer Werbemittel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig machen.
- Die Auflagenangaben in den Anzeigenpreislisten erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn die angegebene Auflage um mindestens 20% unterschritten wird.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen, auch aus Wechseln und Schecks, ist Hannover, soweit die Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
- Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
- Für evtl. unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung möglichst nahe kommt.
A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH
Stand: 01.01.2010
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